Wann brauche ich eine Baugenehmigung?

Baugenehmigung - Bauträgersuche - Günstig gut gebaut
Grundsätzlich sind die Errichtung und die Änderung von Gebäuden genehmigungspflichtig. Es sollte deshalb rechtzeitig mit dem zuständigen Bauamt der Stadt oder Gemeinde geklärt werden, inwieweit das geplante Bauvorhaben einer Baugenehmigung bedarf.
Die Baugenehmigung ist ein schriftlicher Bescheid, mit dem bestätigt wird, dass dem beantragten Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Erst nach Erteilung der Baugenehmigung darf mit den Bauarbeiten begonnen werden, vorher nicht. Eine Baugenehmigung wird generell „unbeschadet privater Rechte Dritter“ erteilt. D.h., dass man selbst für ein Grundstück, das jemand anderem gehört, einen Bauantrag stellen kann. Solange keine anderen Gründe der Genehmigung entgegenstehen, kann eine Baugenehmigung erteilt werden.

Eine bereits erteilte Baugenehmigung ist (je nach Bundesland) zwischen 1 und 4 Jahren gültig. In dieser Zeit muss mit der Baumaßnahmen begonnen werden. Auf schriftlichen Antrag kann eine Verlängerung beantragt werden.

Welche Unterlagen werden für einen Bauantrag benötigt?
Für einen Bauantrag, welcher idR schriftlich und in dreifacher Ausfertigung bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden muss, sind folgende Unterlagen nötig:

  • Amtlicher Lageplan
  • Bauantragsformular
  • Baubeschreibung
  • Bauzeichnungen
  • Bautechnische Nachweise (Statik, Wärme- und Schallschutz,…)

Die Baupläne und Berechnungen sowie die erforderlichen Unterlagen werden idR. von einer bauvorlageberechtigten Person, also einem Architekten oder einem Bauingenieur, eingereicht. Im Vorfeld kann die Genehmigungsfähigkeit durch eine Bauvoranfrage geklärt werden, um die grundsätzliche Bauabsicht z.B. vor dem Kauf eines Grundstücks mit der Baubehörde abzustimmen.
Bei solch einer Bauvoranfrage wird die generelle Möglichkeit, das geplante Bauvorhaben zu genehmigen, geklärt.
Die Genehmigung und auch eine eventuelle Ablehnung des Bauantrages sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Gemeinde.

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