Dieser Gastbeitrag stammt von unserem Partner Hausbaukurs.de
Wer sein eigenes Haus (selbst) bauen möchte, steht vor einer großen Herausforderung, denn der Hausbau ist ein komplexes Thema. Angefangen bei der Bauplanung bis hin zur Bauabnahme hält die Errichtung des Eigenheims einige Arbeiten für Bauende und ihre Partner bereit. Wir erklären Ihnen, welche Phasen Sie beim Hausbau durchlaufen und welche Arbeiten bzw. Pflichten auf Sie warten.
Phase 1: Was passiert bei der Bauplanung?
Bevor es mit dem Bau des Eigenheims losgehen kann, muss das Projekt umfassend geplant werden. Je nachdem, mit welchen Baupartnern Hausbau – Wie den passenden Baupartner finden? (hausbaukurs.de) Sie zusammenarbeiten, können die Aufgaben bei der Bauplanung unterschiedlich umfassend sein: Bauen Sie zum Beispiel mit einem Bauträger, müssen Sie nichts weiter außer einer Vertragsunterschrift leisten, da der Bauträger alle Aufgaben und Arbeiten für Sie übernimmt. Anders sieht es bei dem Bau mit Architekten, Fertighausanbietern oder Bauunternehmern aus.
In der Regel fallen folgende Tätigkeiten ganz oder teilweise bei der Bauplanung und -vorbereitung für ein Massivhaus Fertighaus oder Massivhaus? Tipps & Tricks mit Bauträgersuche.de (bautraegersuche.de) an:
- Entwurfsplanung, z.B. durch Architekten
- Einholen der Baugenehmigung Bauträgersuche.de | Wann brauche ich eine Baugenehmigung? (bautraegersuche.de)
- Ausführungsplanung mit verschiedenen Experten aus den unterschiedlichen Gewerken
- Ausschreibungen und Vergabe der Gewerke, z.B. durch Architekten
Grundsätzlich sollten Sie als Bauherr ausreichend Zeit für die Planungsphase einrechnen, denn oftmals unterschätzen Bauende den zeitlichen Aufwand und die Bearbeitungszeiten für das Einholen der Baugenehmigung. Im schlechtesten Fall kann diese Phase bis zu neun Monate dauern.
Phase 2: Welche Arbeiten fallen im Rohbau an?
Erste Gestalt nimmt das Traumhaus in der Rohbauphase an: Hier wird die äußere Hülle des Hauses, in der Regel ohne abschließende Fenster und Türen, erstellt. Zu dieser Phase gehören auch alle vorbereitenden Maßnahmen für den Bau, wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtung oder der Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz. Folgende Arbeiten werden zur Rohbauphase gezählt:
- Einrichtung der Baustelle
- Erd- und Tiefbauarbeiten für Keller oder Fundament
- Mauern der Wände Bauträgersuche.de – Infos rund um Wandaufbauten Massivhaus (bautraegersuche.de)
- Erstellen der Decken
- Erstellen der Fassade
- Einbau von Treppen
- Errichtung des Stornsteins
- Errichtung des Dachstuhl
Die Arbeiten, die während der Rohbauphase anfallen, sollten im besten Fall von fachkundigen Experten ausgeführt werden. So können spätere Bauschäden (zum Großteil) vermieden werden.
Die Rohbauphase schließt in den meisten Fällen mit dem Richtfest ab.
Phase 3: Welche Arbeiten gehören zum Innenausbau?
Nachdem die äußere Hülle des Gebäudes fertiggestellt wurde, folgt der Ausbau im Innenbereich. Damit das Haus vor Witterungseinflüssen geschützt ist, erfolgt in einem der ersten Schritte der Einbau von Fenstern und (Außen-)Türen. Daraufhin werden in den nächsten Schritten alle Arbeiten ausgeführt, die dazu dienen, das Haus bewohn- und nutzbar zu machen bzw. es zu verschönern. Zu den üblichen Tätigkeiten im Innenausbau gehören:
- Einbau von (Außen-)Türen und Fenstern
- evtl. Einbau von Trockenbauwänden
- Innenputz auftragen
- Sanitäranlagen installieren
- Elektroarbeiten vornehmen
- (Fußboden-)Heizung einbauen bzw. installieren
- Boden verlegen
- Maler- oder Tapezierarbeiten
Einige der Arbeiten im Innenausbau übernehmen Bauherren in Eigenleistung. Auf diese Weise wird das Hausbaubudget entlastet. Wie viel Sie als Bauherr selbst übernehmen können, hängt von Ihren handwerklichen Fähigkeiten ab. In der Regel können ungeübte Handwerker Bodenverlege-, Maler- und Tapezierarbeiten übernehmen und so Kosten einsparen. Arbeiten, die die Elektro-, Heizungs- und Sanitäranlagen betreffen, sollten immer nur von Fachpersonal ausgeführt werden. Diese Tätigkeiten können nicht nur gefährlich sein, sondern auch sehr fehleranfällig.
Phase 4: Wie funktioniert die Bauabnahme?
Ist das Haus fertig gebaut, erfolgt die Abnahme. Die Bauabnahme stellt dabei einen sehr wichtigen (rechtlichen) Abschlusspunkt im Hausbauprojekt dar. In dieser Phase bestätigen die Bauherren bei einer örtlichen Begehung, im besten Fall mit einem Sachverständigen, dass das Haus frei von Mängeln ist. Bestehen Mängel noch während der Abnahme, muss der Bauherr das Unternehmen, welches das Gewerk ausgeführt hat, um u.a. Nachbesserung anmahnen.
Daneben erfolgt auch eine behördliche Abnahme durch einen Sachverständigen der zuständigen Baubehörde. Dieser bescheinigt bei Erfüllung aller Auflagen und Nachweise, dass das Haus bezugsfertig ist.
Wie unterscheiden sich die Bauphasen bei einem Fertig- und einem Massivhaus??
Fertighäuser erfreuen sich wachsender Beliebtheit – nicht ohne Grund, denn bei einem Fertighaus fällt die Bauzeit in der Regel wesentlich kürzer als beim Massivhaus aus. Während bei der Massivbauweise Stein für Stein aufeinander gesetzt wird (i.d.R. eine Bauzeit von vier bis fünf Wochen), wird das Fertighaus aus Holz im Werk vorgefertigt und in Teilen zur Baustelle geliefert, wo es innerhalb kürzester Zeit zusammengesetzt wird. Bis der Rohbau bzw. das Fertighaus steht, vergehen grundsätzlich nur wenige Tage (i.d.R. zwei bis drei Tage). Je nachdem, welche Ausbaustufe (Bausatz-, Ausbauhaus oder schlüsselfertiger Zustand) für das Fertighaus gewählt wird, muss der Bauherr mehr oder weniger Zeit und Aufwand in den Innenausbau des Hauses investieren.
Insgesamt ist der Fertighausbau also nicht immer schneller als es beim Massivhaus der Fall ist.