Wussten Sie, dass eine aufwändige Baugenehmigung nicht für jedes Bauvorhaben erforderlich ist? In vielen Fällen reicht bereits eine Bauanzeige, beispielsweise beim Bau eines Carports oder einer Garage. Doch was genau ist eine Bauanzeige? Wie funktioniert dieses Bauanzeigeverfahren und welche Kosten fallen für Sie als Bauherren an?
Definition: Was ist eine Bauanzeige?
Die Bauanzeige ist eine vereinfachte Form der Genehmigung für bestimmte Bauvorhaben, bei denen der Umfang des Bauvorhabens und der Aufwand einer Genehmigung in keinem Verhältnis zueinander stehen. Anstatt einen umfangreichen Bauantrag zu stellen, reicht es deshalb in vielen Fällen aus, das geplante Bauvorhaben der zuständigen Behörde lediglich vor der Bauausführung anzuzeigen. Die Bauanzeige bzw. das Bauanzeigeverfahren ist besonders bei Bauprojekten relevant, die innerhalb der Vorgaben des Bebauungsplans liegen und so keiner aufwendigen Prüfung bedürfen. Dadurch kann der Baubeginn deutlich beschleunigt werden.
Ausführlichere Informationen zum Baugenehmigungsverfahren und dessen baurechtlichen Aspekten erhalten Sie in unserem Beitrag dazu.
Unterschied: Bauantrag und Bauanzeige
Ob eine Bauanzeige oder ein Bauantrag notwendig ist, hängt vor allem von der Art und Größe des Bauvorhabens sowie den Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes ab. Während ein Bauantrag eine behördliche Genehmigung erfordert, kann die Bauausführung bei einer Bauanzeige nach Ablauf der Prüfungsfrist beginnen, sofern kein Widerspruch erfolgt. Das BauGB (Baugesetzbuch) legt dabei grundlegende Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Bauvorhaben fest, während spezifische Anforderungen, z. B. an das Grundstück, in den Bauordnungen des Landes und des Landkreises konkretisiert werden. Auch die Gebäudeklasse, in die das geplante Bauvorhaben fällt, spielt eine wichtige Rolle. Folgende kleinere Vorhaben gehören zu den Paradebeispielen für eine Bauanzeige und sind in der Bauordnung des Bundeslandes geregelt:
- Carport
- Garage
- Gartenhaus
- Terrassenüberdachung
- Gewächshaus
Die Verfahren des Bauantrags und der Bauanzeige grenzen sich durch die folgenden Unterschiede ab:
Merkmal | Bauantrag | Bauanzeige |
---|---|---|
Genehmigungspflicht | Ja, durch die Behörde | Nein, aber Anzeige erforderlich |
Dauer | Mehrere Wochen bis Monate | Wenige Wochen |
Kosten | Oft mehrere hundert Euro | I. d. R. 0,2–0,7 % der Bausumme |
Unterlagen | Umfangreicher Bauplan, Berechnungen, Nachweise | Vereinfachte Pläne, weniger Dokumente |
Bauanzeige stellen – der Ablauf
Eine Bauanzeige können Sie in wenigen Schritten bei der Bauaufsichtsbehörde einreichen:
- Prüfen, ob eine Bauanzeige ausreicht
Bevor Sie eine Bauanzeige stellen, sollten Sie klären, ob eine Bauanzeige für Ihr Bauvorhaben genügt. Denn nicht in allen Bundesländern oder für alle Bauprojekte ist eine Bauanzeige möglich. Insbesondere der Bebauungsplan und die Gebäudeklasse beeinflussen die Entscheidung, ob eine Bauanzeige genügt oder ein Bauantrag erforderlich ist. Informationen dazu erhalten Sie in der- Bauordnung des entsprechenden Bundeslandes,
- bei der lokalen Baubehörde oder
- bei der Beratung durch einen Experten, z. B. einen Entwurfsverfasser wie einem Architekten oder Bauingenieur.
Dabei sind die Vorschriften des BauGB (Baugesetzbuch) zu beachten, die allgemeine Rahmenbedingungen für Bauvorhaben festlegen. Ergänzend regeln die Bauordnungen der Bundesländer spezifische Anforderungen, beispielsweise an die Bauweise oder Abstandsflächen.
- Notwendige Unterlagen zusammenstellen
Da die Bauanzeige schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden muss, benötigen Sie bestimmte Unterlagen, die je nach Bauvorhaben variieren können. Hierzu gehören auch Bauvorlagen und Nachweise über das Grundstück, auf dem das Bauvorhaben realisiert werden soll. Eine Liste mit den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt “Unterlagen für die Bauanzeige”. - Bauanzeige einreichen
Sobald Ihnen alle Unterlagen vorliegen, können Sie die Bauanzeige bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde entweder persönlich, per Post oder online einreichen – je nach Bundesland und Gemeinde. In einigen Landkreisen kann die Einreichung bereits vollständig online erfolgen. Anschließend sollten Sie eine Eingangsbestätigung von der Behörde erhalten. - Prüffrist der Behörde abwarten
Nach dem Einreichen wird die Bauanzeige von der Behörde auf Vollständigkeit und Einhaltung der Vorschriften geprüft. Wenn innerhalb der gesetzlichen Frist – in vielen Bundesländern beträgt diese 4 Wochen – kein Widerspruch eingelegt wird, darf der Baubeginn erfolgen.
Unterlagen für die Bauanzeige
Für eine Bauanzeige sind in der Regel folgende Dokumente erforderlich:
- Bauzeichnungen und Bauvorlagen (z. B. Grundriss, Ansichten, Schnitte)
- Lageplan mit Grundstücksgrenzen
- Baubeschreibung mit Materialien und Maßen
- Nachweise zur Einhaltung von baurechtlichen Vorschriften (z. B. Abstandsflächen)
Kosten einer Bauanzeige
Die Kosten für eine Bauanzeige variieren je nach Gemeinde und Bundesland, da es sich bei der Anzeige um einen Verwaltungsprozess in der zuständigen örtlichen Behörde handelt. I. d. R. bewegen die Kosten sich zwischen 0,2 % und 0,7 % der Kosten des angezeigten Bauvorhabens. Entwurfsverfasser wie Architekten oder Bauingenieure, die die Unterlagen vorbereiten, können für diese Leistung zudem zusätzliche Honorare berechnen.
Dauer einer Bauanzeige
Die Bearbeitung einer Bauanzeige dauert in der Regel wenige Wochen, da das Verwaltungsverfahren und das Bauvorhaben weniger komplex sind als im Falle der Baugenehmigung. I. d. R. gilt das Bauvorhaben bereits dann als genehmigt, wenn die Behörde nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht.
Fazit: Die Bauanzeige im Überblick
Die Bauanzeige stellt ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für kleinere Bauprojekte dar, bei denen das Beantragen einer klassischen Baugenehmigung unverhältnismäßig wäre. Besonders Bauherren profitieren von der kürzeren Bearbeitungszeit, wenn Ihre Bauvorhaben den Voraussetzungen der Bauordnung entsprechen. Sie ist oft schneller und günstiger zu erreichen und die Bearbeitungszeit beträgt oft nur wenige Wochen. Nichtsdestotrotz müssen auch bei diesen kleineren Projekten, wie z. B. dem Bau eines Carports oder eines Gewächshauses, alle geltenden Vorschriften und Regelungen eingehalten werden.
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